Wenn Ihr Aufenthalt bei uns mit Sorgen und Problemen verbunden ist, die Sie ohne Hilfe nicht lösen können, bietet Ihnen unser Sozialdienst seine Unterstützung an. Er ergänzt unsere medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereiche und berät Sie und Ihre Angehörigen in persönlichen, sozialen und sozialrechtlichen Fragen.

Der Sozialdienst informiert über Möglichkeiten der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen und vermittelt die notwendigen Hilfen. Auf Wunsch unterstützt er Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheimplatz.

Ist nach dem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussrehabilitation erforderlich, beantragt der Sozialdienst in Absprache mit Ihnen und dem behandelnden Arzt/ der behandelnden Ärztin die Maßnahme. 

Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie sich direkt mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen. Auch das Pflegepersonal und Ihr Arzt/ Ihre Ärztin helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme.

Unsere Expertise

Um den Übergang vom Krankenhaus nach Hause oder in eine weiter betreuende Einrichtung nahtlos zu gestalten, bieten wir Ihnen folgende Angebote und Beratungen neben der medizinischen und pflegerischen Behandlung vor allem zu sozialen und sozialrechtlichen Fragen an:

  • Wir beraten, ob eine häusliche Pflege möglich ist
  • Wir helfen Ihnen bei Anträgen von Leistungen der Pflegeversicherung
  • Wir beraten Sie bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und organisieren diese
  • Wir beraten Sie über weiterführende ambulante Hilfen, wie z. B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Pflegedienste
  • Wir vermitteln Kontakte zu ambulanten Hospizdiensten
  • Wir vermitteln Kontakte zu stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim/Kurzzeitpflege/Hospize)
  • Wir beraten und schulen pflegende Angehörige individuell am Krankenbett
  • Wir beraten Sie bei der Anschlussheilbehandlungen und anderen Rehabilitationsmaßnahmen und organisieren sie
  • Wir organisieren Pflegekurse, Pflegetrainings und Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Wir beraten Sie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung
  • Wir beraten Sie zum Thema Sozialhilfe
  • Wir beraten Sie zum Thema Schwerbehinderung
  • Wir helfen Ihnen bei persönlichen Belastungen und Konflikten
  • Wir vermitteln Sie an Selbsthilfegruppen (z. B. bei Suchterkrankung)
  • Wir vermitteln Sie an psychosozialen Beratungsdiensten
  • Wir sind für Sie da bei allem, was Ihnen sonst noch auf der Seele liegt…

Bitte melden Sie sich frühzeitig für ein Beratungsgespräch. Das Pflegeteam leitet gerne Ihren Wunsch nach einem Gespräch weiter.

Entlassmanagement

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. 

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen  hinzugezogen. 

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. 

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen  Datenübermittlung. 

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten. 

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicher- weise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. 

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen. 

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. 

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Sozialdienst an.


Ihre Ansprechpartner

Michael Graw

Leitung Sozialdienst und Entlassmanagement, Dipl.-Pädagoge
+49 2364 104-20875 +49 2364 104-20876

Jutta Bühner

Entlassmanagement, Sozialdienst, Altenpflegerin, Fachkraft für Pflegeüberleitung
+49 2364 104-20879 +49 2364 104-20883

Antje Koch

Entlassmanagement, Sozialdienst, Dipl.-Sozialarbeiterin
+49 2364 104-20877 +49 2364 104-20878

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